advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Warum sollte Einspruch erhoben werden?

Wenn der gemachte Vorwurf nicht zutrifft, versteht es sich von selbst, Einspruch einzulegen.

Trifft der Vorwurf zu, können folgende Gründe für die Einlegung eines Einspruchs sprechen:

  • Sollte man auf dem Flensburger-Punktekonto bereits Punkte angesammelt haben, kann durch die Einlegung eines Einspruchs die Eintragung eventueller neuer Punkte bis zur Tilgung bereits vorhandener Punkte u.U. hinausgezögert werden. So kann das Anwachsen des Punktekontos u.U. verhindert werden.
  • Wenn das Bußgeldverfahren gegen den Halter eingeleitet wurde, jedoch tatsächlich eine andere Person gefahren ist, kann durch die Einlegung des Einspruchs u.U. zugunsten des tatsächlichen Fahrers die Verfolgungs-Verjährung eintreten.


Der Einspruch kann sich auch nur gegen ein verhängtes Fahrverbot richten.

Für rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei einer kurzen Schilderung des Vorwurf der gegen Sie erhoben wird, und des bisherigen Standes des Verfahrens kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, ob der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Erfolg verspricht.



Seitenanfang