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Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Bei schwerwiegenden Verkehrverstößen werden in der Regel Bußgelder (ab EUR 40,-) verhängt. Ausschlaggebend für die Höhe des Bescheides ist der Grundtatbestand, kommt jedoch noch eine Gefährdung oder Beschädigung hinzu, kann sich der Grundtatbestand erhöhen.

Der Beschuldigte erhält zu dem gemachten Vorwurf einen Anhörungsbogen und/oder u.U. eine Vorladung zum Polizeirevier. Zu der Frage, wozu in dem Anhörungsbogen Angaben gemacht werden müssen und ob einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten ist, siehe Verhalten nach Fehlverhalten im Verkehr.

Nachdem die Ordnungsbehörde den Fall geprüft hat, stellt sie entweder ein oder erlässt einen Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

An den Einspruch schließen sich die Ermittlungen der Polizei und ggf. die Anhörung von Zeugen sowie letztendlich ein Gerichtsverfahren an. In diesem sollte man nach Absprache mit seinem Anwalt aussagen oder nicht aussagen.

In dem Urteil / dem Gerichtsbeschluss kann es entweder zur Bestätigung der Buße, zur Minderung/ Erhöhung der Buße oder bestenfalls zu einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens kommen.



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