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Startseite Rechtsinformationen Verkehrsrecht Informationen zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens Wann verjährt im Bußgeldverfahren der Verfolgungsanspruch?

Wann verjährt im Bußgeldverfahren der Verfolgungsanspruch?

Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentlich Klage erhoben ist, danach 6 Monate.

Der Erlass des Bußgeldbescheides unterbricht die Verjährung nur, wenn dieser innerhalb von 2 Wochen nach der ordnungswidrigen Handlung zugestellt wird.



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