advoprax AG
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Wo liegen die Promillegrenzen?

Grenzen für Fahranfänger/innen (vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während der Probezeit):

bis 0,5 Promille

wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

  • 2 Punkte
  • 125 Euro Geldbuße

 

Allgemeine Grenzen:
0,3 bis 0,5 Promille

wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: nicht strafbar

wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es zu einem Verkehrsunfall kommt: strafbar

  • 7 Punkte im Verkehrsregister
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille (gilt auch für Fahranfänger/innen)

wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: Geldbuße und Fahrverbot

  • 4 Punkte im Verkehrszentralregister
  • bis 1500 Euro
  • bis 3 Monate Fahrverbot

wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es zu einem Verkehrsunfall kommt: strafbar

  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug

ab 1,1 Promille

wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: strafbar

  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug

wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt: strafbar

  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug


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