Wo liegen die Promillegrenzen?
Grenzen für Fahranfänger/innen (vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während der Probezeit):
bis 0,5 Promille
wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen
- 2 Punkte
- 125 Euro Geldbuße
Allgemeine Grenzen:
0,3 bis 0,5 Promille
wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: nicht strafbar
wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es zu einem Verkehrsunfall kommt: strafbar
- 7 Punkte im Verkehrsregister
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille (gilt auch für Fahranfänger/innen)
wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: Geldbuße und Fahrverbot
- 4 Punkte im Verkehrszentralregister
- bis 1500 Euro
- bis 3 Monate Fahrverbot
wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es zu einem Verkehrsunfall kommt: strafbar
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug
ab 1,1 Promille
wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: strafbar
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug
wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt: strafbar
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug
Seitenanfang
© 2007 - 2024 advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße
Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.