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Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Als Nachweis dafür, dass man in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, erhält man den Führerschein. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, wird gleichzeitig der Führerschein eingezogen.

Es kann beispielsweise folgende Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis geben:

  • Unfallflucht oder Straßengefährdung
  • Fahren trotz Drogen-/ Alkoholkonsums
  • Punkte in Flensburg (bei 18 oder mehr oder bei Verweigerung einer angeordneten Teilnahme an einem Aufbauseminar)
  • Körperliche Gebrechen, die nicht durch technische Unterstützung ausgeglichen werden können (z.B. Taubheit oder Blindheit auf einem Auge)
  • Altersbedingte Fahrunfähigkeit
  • Wenn die zuständige Behörde an der Fahrtüchtigkeit einer Person zweifelt, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Sollte man eine solche Untersuchung verweigern, wird allein deswegen die Fahrerlaubnis entzogen.

Nach Ablauf der Sperrfristen kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden (entsprechende Antragsformulare gibt es bei der Führerscheinstelle der zuständigen Gemeinde des Wohnortes).

In folgenden Fällen werden zusätzlich Auflagen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet:

  • der Betroffene führte ein Fahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr
  • der Betroffene führte ein Fahrzeug wiederholt trotz Alkoholkonsums und fiel auf (dies gilt in der Regel auch, wenn man als Radfahrer oder Fußgänger auffällt)
  • bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit müssen der Nachweis einer erfolgreichen Entziehungskur, mindestens 1 Jahr Abstinenz sowie ein positives Gutachten eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation nachgewiesen werden


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