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Worauf muss ich als Fahranfänger achten?

Als Anfänger hat man den Führerschein zunächst 2 Jahre auf Probe. Allerdings kann diese Probezeit unter bestimmten Umständen verlängert werden. Dies ist der Fall, wenn der Fahranfänger einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende (mit mindestens €40) zu ahndende Regelverstöße begeht. Gleichzeitig wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Sollte man an der Nachschulung nicht teilnehmen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Als schwerwiegend gelten beispielsweise:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20km/h
  • Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen und dadurch bedingte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Missachtung des Rotlichts an einer Ampel
  • Überholen im Überholverbot
  • zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Nötigung (z.B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe)
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. durch illegale Autorennen)
  • Trunkenheit im Verkehr

Als weniger schwerwiegend gilt beispielsweise:

  • Mitführen ungesicherter Ladung
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Unzureichende Sicherung mitgeführter Kinder (Kindersitz)


Bei einem weiteren Verstoß innerhalb der nun 4-jährigen Probezeit wird eine schriftliche Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erteilt.

Nach einem weiteren Verkehrsdelikt wird dann die Fahrerlaubnis entzogen; die Neuerteilung ist dann frühestens nach 3 Monaten unter Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich.



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