Worauf muss ich als Fahranfänger achten?
Als Anfänger hat man den Führerschein zunächst 2 Jahre auf Probe. Allerdings kann diese Probezeit unter bestimmten Umständen verlängert werden. Dies ist der Fall, wenn der Fahranfänger einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende (mit mindestens €40) zu ahndende Regelverstöße begeht. Gleichzeitig wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Sollte man an der Nachschulung nicht teilnehmen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Als schwerwiegend gelten beispielsweise:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20km/h
- Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen und dadurch bedingte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- Missachtung des Rotlichts an einer Ampel
- Überholen im Überholverbot
- zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Nötigung (z.B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe)
- gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. durch illegale Autorennen)
- Trunkenheit im Verkehr
Als weniger schwerwiegend gilt beispielsweise:
- Mitführen ungesicherter Ladung
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Unzureichende Sicherung mitgeführter Kinder (Kindersitz)
Bei einem weiteren Verstoß innerhalb der nun 4-jährigen Probezeit wird eine schriftliche Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erteilt.
Nach einem weiteren Verkehrsdelikt wird dann die Fahrerlaubnis entzogen; die Neuerteilung ist dann frühestens nach 3 Monaten unter Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich.
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