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Punkte: Radfahren und Bußgeld

Radfahren und Bußgeld:

Tatbestand
generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer50
einzelne Verstöße:
- gegen die Benutzungspflicht für Schutzstreifenmarkierung
- gegen die Pflicht zum Rechtsbleiben beim Linksabbiegen
- gegen die Pflicht zum Absteigen beim indirekten Linksabbiegen
- mangelnde Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung
- gegen das Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen
- mangelnde Rücksichtnahme auf Fußgänger bei gemeinsamem Rad-/Gehweg
je 10
Verstoß gegen Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung):
- jeweils mit Behinderung
- jeweils mit Gefährdung
- jeweils mit Sachbeschädigung

15
20
25
Fahren entgegen der Einbahnstraße15
Missachtung der Radwegebenutzungspflicht einschließlich des Fahrens in nicht zugelassener Richtung:
- jeweils mit Behinderung
- jeweils mit Gefährdung
- jeweils mit Sachbeschädigung
10

20
25
30

Der Bußgeldkatalog wird veröffentlicht vom Bundesministerium für Verkehr.



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