advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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Alkohol am Steuer

Alkoholgehalt im Blut Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn es zu einem Unfall kommt
Ab 0,3 ‰
Alkohol zeigt Wirkung

-

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug
(bis 5 Jahre)

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug
(bis 5 Jahre)

Ab 0,5 ‰
doppeltes Unfallrisiko


Geldbuße bis 1.500 €

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug
(bis 5 Jahre)

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug
(bis 5 Jahre)

       
Ab 1,1 ‰ über
zehnfaches Unfallrisiko

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug
(bis 5 Jahre)

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug
(bis 5 Jahre)

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug
(bis 5 Jahre)



Punkt in Flensburg

Fahrverbot bis 3 Monate

Entziehung der Fahrerlaubnis: 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer


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