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Startseite Rechtsinformationen Sozialrecht Informationen zur Rentenberechnung Wie berechnen sich die persönlichen Entgeltpunkte?

Wie berechnen sich die persönlichen Entgeltpunkte?

Begriffe Erläuterung/Berechnung
Entgeltpunkt für Zeiten, in denen Rentenbeitrag gezahlt wurde

Monats-Arbeitsentgelt geteilt durch Durchschnittseinkommen aller Versicherten im selben Monat

beitragsfreie Monate Monate ohne Beitragszahlungen
BerücksichtigungsmonateMonate ohne Beitragszahlungen, die aber in die Rentenberechnung einfließen
belegungsfähige MonateMonate in denen Beiträge gezahlt wurden, oder die zu Berücksichtigungszeiten gezählt werden
Entgeltpunkt für beitragsfreie
Zeiten
Engeltpunkte für beitragsfähige Monate geteilt durch
belegungsfähige Monate
Entgeltpunkt für Schul- und Ausbildungszeiten 75% des Entgeltpunkts für beitragsfreie oder geminderte Zeiten
Entgeltpunkt für beitragsgeminderte Zeiten mindestens Entgeltpunkt für beitragsfreie Zeiten
Mindestentgeltpunkt

0,0625, Punkte darunter werden um das
1,5-fache angehoben, maximal auf 0,0625

Summe Entgeltpunkte Summe der Entgeltpunkte aller Monate, die in der belegungsfähigen Zeit liegen
Zugangsfaktor 1, bei Rentenbeginn mit 65 Jahren
Minderung des Zugangsfaktors -0,003 für jeden Monat den die Rente vor dem 65. Lebensjahr beginnt
Erhöhung des Zugangsfaktors -0,005 für jeden Monat den die Rente nach dem 65. Lebensjahr beginnt
persönliche Entgeltpunkte Zugangsfaktor x Summe Entgeltpunkte


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