Wie beantragt man Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung?
Sind Sie bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin in einen Unfall verwickelt, melden Sie ihn umgehend Ihrem Arbeitgeber. Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten müssen der zuständigen Stelle (Kindergarten, Schule, Hochschule u.ä.) angezeigt werden. Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsunfall dem zuständigen Unfallversicherungsträger an.
Bei rechtlichen Fragen oder Problemen mit Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen steht Ihnen Ihr Anwalt mit Rat und Tat zur Seite.
Die Ausführungen zu den beschriebenen Maßnahmen wurden teilweise den Informationsseiten des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung entnommen. Dort finden sich auch weitergehende und detailliertere Informationen.
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