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Wer ist gesetzlich unfallversichert?

In der gesetzlichen Unfallversicherung wird zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Vesicherten unterschieden.

Pflichtversichert gemäß § 2 SGB 7 sind zusammengefasst:

  • Beschäftigte
  • Kinder, die eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besuchen
  • Schüler, Studenten,Auszubildende
  • Arbeitnehmer
  • Landwirte
  • Pflegepersonen
  • Helfer bei Unglücksfällen
  • Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz oder
  • Blutspender oder Organspender 

Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können, wenn sie nicht bereits gesetzlich versichert sind, sich und ihren mitarbeitenden Ehepartner freiwillig versichern. Beamte unterliegen der Unfallfürsorge.



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