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Wie wird die Erwerbsminderungsrente beantragt?

Die Erwerbsminderungsrente wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden, wird jedoch auch von anderen Versicherungsämtern entgegengenommen.

Der Zeitpunkt des Antrags bestimmt den Eintritt der Rentenzahlung. Hier gilt die sogenannte drei-Monats-Frist: wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, beginnt die Zahlung rückwirkend mit dem Datum der Erfüllung der Voraussetzungen. Wird der Antrag jedoch erst nach Ablauf von drei Monaten oder später gestellt, beginnt die Zahlung erst am ersten Tag des Monats der Antragstellung.



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