Unter welchen Voraussetzungen kann einer Erwerbsminderungsrente beantragt werden?
Ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn in der Vergangenheit ausreichende Rentenversicherungsbeiträge erbracht worden sind.
Voraussetzungen:
- der Versichterte hat in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Beiträge entrichtet sowie
- eine Wartezeit von 60 Kalendermonaten mit Beitragszeiten erfüllt
Die Pflichtbeitragszeit von drei Jahren ist nicht erforderlich, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist. Dies ist beispielsweise bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sowie bei Zivildienstschädigung der Fall. Außerdem besteht hier eine Ausnahme für den Fall, dass die volle Erwerbsminderung vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist.
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