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Unter welchen Umständen wird ein Invaliditätsschutz gewährt?

Seit 2001 gilt das System der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung. Damit wurde die bis dahin bestehende Berufsunfähigkeitsrente abgelöst. Für Personen, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden, gilt allerdings ein modifiziertes System.

Die Frage, welche Rente, d.h. ob die wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, gewährt wird, richtet sich danach, wie lange der Versichterte täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Bei einem Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich, gibt es die Rente wegen voller Erwerbsminderung, bei drei bis unter sechs Stunden die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Für vor dem 2.1.1961 geborene Versicherte wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt, wenn er berufsunfähig ist. Berufsunfähig ist, wer eine zumutbare Tätigkeit weniger als sechs Stunden täglich wegen Krankheit oder Behinderung ausüben kann.

 



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