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In welchem Maße ist ein Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente möglich?

Grundsätzlich gilt, dass Sie zusätzlich zum Bezug Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung noch einen monatlichen Hinzuverdienst haben dürfen. Dieser liegt, unabhängig davon, ob sie die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsununfähigkeit erhalten und unabhängig vom Bundesland bei monatlich 400 Euro (brutto). Jedoch haben Sie auch dann Anspruch auf einen Teil Ihrer Rente, wenn sie regelmäßig monatlich mehr als 400 Euro verdienen.

Die Grenzen des Hinzuverdienstes werden mittels einer Formel auf individueller Basis ermittelt - abhängig von den Bruttoeinkommensbezügen der letzten drei Jahre.

Volle Erwerbsminderungsrente

Neue Bundesländer

  • 3/4 Rente: mind. 556,85 EUR
  • 1/2 Rente: mind. 753,39 EUR
  • 1/4 Rente: mind. 917,17 EUR

Alte Bundesländer

  • 3/4 Rente: mind. 633,68 EUR
  • 1/2 Rente: mind. 857,33 EUR
  • 1/4 Rente: mind. 1043,70 EUR


Teilweise ErwerbsminderungsgrenzeNeue Bundesländer
  • Vollrente: mind. 753,55 EUR
  • 1/2 Rente: mind. 917,36 EUR
Alte Bundesländer
  • Vollrente: mind. 857,33 EUR
  • 1/2 Rente: mind. 1043,70 EUR
 
Die hier angegebenen Zahlen basieren auf der Hälfte des Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Wenn Ihr Einkommen in den letzten drei Jahren jedoch mehr als die Hälfte des Durchschnittseinkommens (2007: 29.488 EUR Brutto) betrug, steigt Ihre individuelle Grenze des Hinzuverdienstes an.

     



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