Wie wird Widerspruch gegen den Arbeitslosenhilfebescheid eingelegt?
Sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Arbeitslosenhilfe zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, Sie eine Kürzung der Arbeitslosenhilfe als unrechtmäßig empfinden, oder aus ähnlichen Gründen, können Sie gegen den Bewilligungsbescheid innerhalb eines Monats Widerspruch beim Arbeitsamt einlegen. Der Widerspruch muss begründet werden.
Das Arbeitsamt prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
Wenn ein Einkommen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt hätte.
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