advoprax AG
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Was bedeutet Arbeitsförderung?

Grundlegendes Ziel von Maßnahmen zur Arbeitsförderung ist es, einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu erreichen. Dabei soll ein hoher Beschäftigungsgrad erzielt und die Beschäftigungsstruktur verbessert werden, um das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Arbeitnehmer erhalten folgende Leistungen:
1.   Berufsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung und diese unterstützende Leistungen,
2.   Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten,
3.   Mobilitätshilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung,
4.   Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit,
5.   Berufsausbildungsbeihilfe während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme,
6.   Übernahme der Weiterbildungskosten während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung,
7.   allgemeine und als behinderte Menschen zusätzlich besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und diese ergänzende Leistungen nach    diesem und dem Neunten Buch, insbesondere Ausbildungsgeld, Übernahme der Teilnahmekosten und Übergangsgeld,
8.   Arbeitslosengeld während Arbeitslosigkeit, Teilarbeitslosengeld während Teilarbeitslosigkeit sowie Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung,
9.   Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall,
10. Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers,
11. Wintergeld,
12. Transferleistungen.

Arbeitgeber erhalten folgende Leistungen:
1.   Arbeitsmarktberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung,
2.   Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten bei Eingliederung von leistungsgeminderten Arbeitnehmern, bei Neugründungen, bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung sowie im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer,
3.   Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bei Durchführung von Maßnahmen während der betrieblichen Ausbildungszeit sowie weitere Zuschüsse bei behinderten Menschen,
4.   Zuschüsse zur Vergütung bei einer Einstiegsqualifizierung,
5.   Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld.

Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen erhalten folgende Leistungen:
1.   Zuschüsse zu zusätzlichen Maßnahmen der betrieblichen Ausbildung,
2.   Übernahme der Kosten für die Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung und die Beschäftigung begleitenden Eingliederungshilfen sowie Zuschüsse zu den Aktivierungshilfen,
3.   Darlehen und Zuschüsse für Einrichtungen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder der beruflichen Rehabilitation sowie für Jugendwohnheime,
4.   Zuschüsse zu Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
5.   Zuschüsse zu Maßnahmen im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung,
6.   Zuschüsse zu Arbeiten zur Verbesserung der Infrastruktur.


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