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Startseite Rechtsinformationen Sozialrecht Informationen zum Unterhalt für bedürftige Eltern Müssen auch die Schwiegersöhne/-töchter für den Unterhalt aufkommen?

Müssen auch die Schwiegertöchter/Söhne für den Unterhalt aufkommen?

Grundsätzlich müssen nur die eignenen Kinder für den Unterhalt der Eltern aufkommen, und nicht deren Ehepartnern. Es wird also kein Unterhalt aus "fremdem" Geld geschuldet.

Allerdings gelten hier Ausnahmen: verdient der Ehepartner ein sehr hohes Einkommen, kann ein Teil dieses Einkommens dem Partner zugerechnet werden (Unterhalt). Dann kann sich ein Unterhalt aus Unterhalt für den Elternteil ergeben.



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