Wie wird Widerspruch gegen den Kindergeldbescheid eingelegt?
Sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Kindergeld zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, können Sie gegen den Festsetzungsbescheid innerhalb eines Monats Einspruch bei der Familienkasse einlegen.
Die Familienkasse prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt Ihnen einen Einspruchsentscheidung zu. Dieser ist zu entnehmen, ob Ihrem Einspruch stattgegeben wurde oder nicht.
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