Wie wird gegen den Kindergeldbescheid geklagt?
Wurde der Festsetzungsbescheid der Familienkasse auch nach Ihrem Einspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den Bescheid zu anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Finanzgericht.
Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für eine Rechtsberatung bei ihrem Anwalt oder ein Klageverfahren aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Ausführlichere Informationen zur Sozialhilfe sind beim Bundesamt für Finanzen abrufbar.
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