Wie wird Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid eingelegt?
Sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Wohngeld zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, können Sie gegen den Bewilligungsbescheid innerhalb einer festgesetzten Frist (in der Regel 1 Monat) Widerspruch bei der Wohngeldstelle einlegen. Der Widerspruch muss begründet werden.
Die Wohngeldstelle prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
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