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Wie hoch ist das Erziehungsgeld?

Unter folgenden Bedingungen beträgt das Erziehungsgeld 307 Euro/Monat (2002):

  • maximales Jahreseinkommen bei nicht getrennt lebenden Verheirateten oder Partnern in eheähnlichen Gemeinschaften Lebenden: 51.130 Euro
  • maximales Jahreseinkommen bei anderen Berechtigten: 38.350 Euro
    Kinderfreibetrag für jedes weiteres Kind: 2.797 Euro (ab 01.01.03 3.140 Euro)

Wer über diesen Einkommensgrenzen liegt, erhält kein Erziehungsgeld.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Bezug von Erziehungsgeld auf 12 Monate zu beschränken und dann einen höheren monatlichen Betrag zu beziehen ("Budgetanspruch").

So ist es möglich über 12 Monate bis zu 460 Euro/Monat anstatt bis zu 24 Monaten maximal 307 Euro/Monat zu erhalten. Entscheidend für das Budget ist die Einkommensgrenze ab dem 7. Lebensmonat. Diese Möglichkeit - die mit der Reform des Erziehungsgeldgesetzes eingeführt wurde - besteht nur für Kinder ab Geburtsjahr 2001.

Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes gelten für das Erziehungsgeld folgende Einkommensgrenzen:

  • maximales Jahreseinkommen bei nicht getrennt lebenden Verheirateten oder Partnern in eheähnlichen Gemeinschaften Lebenden: 16.470 Euro
  • maximales Jahreseinkommen bei anderen berechtigten: 13.498 Euro
    Kinderfreibetrag für jedes weiteres Kind: 2.797 Euro (ab 01.01.03 3.140 Euro)

Werden diese Einkommensgrenzen überschritten, wird das Erziehungsgeld entsprechend gemindert. Familien, die über ein Einkommen von 23.620 Euro oder Alleinerziehende, die über ein Einkommen von 20.710 Euro verfügen, bekommen gar kein Erziehungsgeld mehr.

In der Regel wird das Erziehungsgeld für die Dauer von zwei Jahren, in Sonderfällen (z.B. u.U. bei adoptierten Kindern) längstens bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres gezahlt.



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