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Wie bekommt man Erziehungsgeld?

Erziehungsgeld ist beim zuständigen Versorgungsamt nach der Geburt des Kindes durch ein formloses Schreiben für jeweils ein Jahr zu beantragen.

Erziehungsgeld kann höchstens rückwirkend auf sechs Monate gewährt werden. Der Antrag für das zweite Erziehungsjahr kann frühestens ab dem neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden.

Sie erhalten nach Stellung Ihres Antrags vom Versorgungsamt einen Vordruck, den Sie ausgefüllt an das Versorgungsamt zurückschicken müssen. In der Regel müssen dem Antrag noch weitere Unterlagen beigefügt werden (z.B. Einkommensnachweise)

Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Erziehungsgeldbescheid, der angibt, ob bzw. in welcher Höhe Sie Erziehungsgeld erhalten.



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