Wer bekommt Erziehungsgeld?
Unter folgenden Bedingungen erhalten Mütter und Väter Erziehungsgeld:
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt und ein Sorgerecht besteht
- wenn das Kind durch den Antragsteller erzogen und betreut wird
- wenn der Antragsteller keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Teilzeitarbeit bis 30 Stunden/Woche ist zulässig) sich in der Berufsausbildung befindet, oder ein Härtefall vorliegt (z.B. verwitweter Antragsteller)
Erziehungsgeld wird unabhängig von der bisherigen Tätigkeit bezahlt.
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