Was geschieht bei gleichzeitigem Bezug von Engeltersatzleistungen?
Bis zum 01.01.2001 war neben dem Arbeitslosengeld - unhängig von Höhe und Bemessungsgrundlage - der gleichzeitige Bezug von Erziehungsgeld ausgeschlossen.
Ab dem 01.01.2001 gilt: Der Bezug von Entgeltersatzleistungen neben dem Bezug von Erziehungsgeld ist möglich, sofern Bemessungsgrundlage für die Entgeltersatzleistungen eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden ist.
Unterhaltsansprüche werden durch die Gewährung von Erziehungsgeld nicht betroffen.
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