Wann gibt es Erziehungsgeld noch nach Ablauf von 24 Monaten?
Die Länder Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, bei den alten Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, gewähren nach Ablauf des grundsätzlichen Bezugszeitraumes von Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz weiterhin Erziehungsgeld.
Mit Beginn des 3. Lebensjahr des Kindes wird zwischen 6 und 12 Monaten sogenanntes Landeserziehungsgeld gezahlt. Die Voraussetzungen ähneln denen des Bundeserziehungsgeldgesetzes.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Versorgungsamt bzw. Amt für Versorgung und Soziales in Verbindung.
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