advoprax AG
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Wie bekommt man Pflegegeld?

In folgenden Schritten läuft das Verfahren ab, um Pflegeleistungen zu erhalten:

  • Beantragung der Pflegeleistung bei der Krankenkasse
  • Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Prüfung der Pflegebedürftigkeit
  • Begutachtungstermin des Arztes des MD bei dem Pflegebedürftigen. Dieser erfasst die Aufwendungen für Verrichtungen der Pflege im Fall des Pflegebedürftigen
  • Der Arzt des MD legt in einem Gutachten fest, welche Aufwendungen für Verrichtungen der Pflege im Fall des Pflegebedürftigen erforderlich bzw. anrechenbar sind und stellt einen Pflegeplan auf
  • Die Krankenkasse stuft den Pflegebedürftigen nach Erhalt des Gutachtens in eine Pflegestufe ein
  • Der Bescheid geht dem Antragsteller auf Pflegegeld zu

Widerspruch: Halten sie den Bescheid der Krankenkasse für nicht gerechtfertigt, legen Sie gegen diesen innerhalb eines Monats bei der Krankenkasse Widerspruch ein. Das von dem Erstgutachter des MD erstellte Gutachten wird von diesem erneut überprüft. Revidiert dieser sein Gutachten nicht ist ein Zweitgutachten von einem anderen Gutachter des MD zu erstellen. Unter Umständen schickt der MD jetzt einen zweiten Arzt zur Begutachtung.

Wurde die Begutachtung vom MD nicht revidiert und sie halten dessen Ergebnis weiterhin nicht für gerechtfertigt, wird Ihr Widerspruch der Widerspruchsstelle der Krankenkasse vorgelegt. Dieser Ausschuss der Krankenkasse prüft die Festlegung der Pflegestufen intern und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Widerspruchsbescheid mit.

Klage: Wurde der Bescheid der Krankenkasse wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit im Klagewege den Bescheid der Krankenkasse anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht

Wegen der vielen Widersprüche und Klagen gegen die Bescheide sind die mit der Pflegeversicherung befassten Stellen der Krankenversicherungen und die Medizinischen Dienste völlig überlastet. Dadurch dauert auch schon eine Verfahren ohne Widerspruch normalerweise 3-6 Monate. Pflegegeld wird jedoch rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gezahlt.

 



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