advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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Welche Bereiche umfasst die Pflege?

In folgenden Bereichen werden Verrichtungen als Pflegetätigkeiten anerkannt, wenn damit der Pflegebedürftige unterstützt, beaufsichtigt oder angeleitet wird bzw. die Verrichtung für den Pflegebedürftigen ganz oder zum Teil übernommen wird:

Grundpflege

  • Körperpflege (Waschen, Zähneputzen, Darm- und Blasenentleerung)
  • Ernährung (u.a. mundgerechtes Zubereiten, Nahrungsaufnahme)
  • Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Aufstehen/Zubettgehen)


pflegeunterstützende Maßnahmen

  • Pflegemaßnahmen, die direkt mit der Pflegebedürftigkeit in Zusammenhang stehen (z.B. bei Mukoviszidose: Abklopfen von Sekret aus der Lunge)


hauswirtschaftlichen Versorgung

  • u.a. Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen


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