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Startseite Rechtsinformationen Reiserecht Informationen zur Soforthilfeversicherung Was leistet die Soforthilfeversicherung im Versicherungsfall?

Was leistet die Soforthilfeversicherung im Versicherungsfall?

Im Versicherungsfall werden von der Soforthilfeversicherung folgende Leistungen erbracht:
  • Bei Krankheit am Urlaubsort gewährt Ihnen die Versicherung für Arztbehandlung und Krankenhäuser Vorschüsse, die jedoch nach Rückreise wieder zurückgezahlt werden müssen.
  • Bei Krankenhausaufenthalten im Ausland von mehr als 5 Tagen, übernimmt die Versicherung für den Besuch eines Verwandten die An- und Abreisekosten.
  • Der Rücktransport bei Krankheit am Urlaubsort wird von der Versicherung bezahlt

   
Die Beschaffung und Zusendung von besonderen Medikamenten, die im Ausland nicht erhält sind, werden von der Soforthilfeversicherung organisiert. Die Kosten, die dabei anfallen, müssen jedoch nach Rückkehr von der Reise zurückgezahlt werden.
    
Bei Diebstahl von Reisegepäck wird Ihnen von der Soforthilfeversicherung ein Darlehen für die Beschaffung notwendiger Gegenstände gewährt.
    
Kommt es am Urlaubsort zu Problemen mit den örtlichen Behörden, können Sie ggf. einen Vorschuss für Anwaltskosten und Strafkautionen erhalten, der jedoch nach Ende der Reise wieder zurückgezahlt werden muss.

Ist nach einem Unfall ein Such- oder Rettungseinsatz erforderlich, übernimmt die Soforthilfeversicherung die Kosten für solche Einsätze in einer Höhe von bis zu 10.000 DM. Diese Kosten müssen nicht zurückerstattet werden.



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