Wie kann man sich vor unseriösen Reiseveranstaltern schützen?
Wollen sie eine Reise bei einem Ihnen unbekannten Reiseveranstalter buchen, sollten Sie sich zunächst von dessen Seriosität überzeugen, damit Sie nicht bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen im Regen stehen, weil der Anbieter nicht mehr greifbar ist. Die Beantwortung folgender Fragen kann bei der Beurteilung eines Reiseanbieters helfen:- Wie lange befindet sich der Anbieter schon auf dem Markt?
- Handelt es sich um einen Anbieter mit Sitz in Deutschland? Im Ausland sein Recht einzuklagen ist ein häufig nicht sehr erfolgreiches Unterfangen.
- Ist der Name des Anbieters, bei dem Sie buchen wollen, und dessen Adresse Ihnen eindeutig bekannt? Unseriöse Reiseanbieter verwenden häufig vielversprechende Namen, hinter denen sich aber kein eingetragenes Unternehmen verbirgt. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfalle, ob der Anbieter Mitglied im Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband oder im asr Bundesverband mittelständischer Reiseunternehmen ist.
- Ist der Reiseanbieter wie vorgeschrieben gegen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) versichert? Werden Sie also, wenn Ihr Reiseveranstalter nicht mehr fähig ist Ihren Rückflug bei der Fluggesellschaft zu bezahlen, trotzdem noch unentgeltlich wieder nach Hause geflogen oder zumindest der Preis des Rückflugs im nachhinein erstattet? Wenn der Nachweis einer solchen Versicherung nach der Buchung nicht erfolgt und Sie dementsprechend keinen Sicherungsschein erhalten, besteht ein Rücktrittsrecht ohne Kosten bzw. ein Anspruch auf Schadenersatz! Ebenso darf der Reiseveranstalter eine Anzahlung auf den Reisepreis oberhalb einer Grenze von 10% des Reisepreises nur verlangen, wenn dem Reisenden zuvor ein Sicherungsschein übergeben wird.
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