advoprax AG
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Wie geht man bei der Reisebuchung vor?

Erst wenn alle Fragen und Unklarheiten im Beratungsgespräch mit Ihrem Reisebüro erörtert bzw. beseitigt wurden, lassen sie vom Reisebüro die Reiseanmeldung vornehmen.

In Bezug auf das Reiseanmeldungsformular - ebenso wie die später erfolgende Buchungsbestätigung von Seiten des Reisebüros - ist zu prüfen, ob die von Ihnen geäußerten Wünsche auch sämtlich auf dem Formular bzw. dem Bestätigungsschreiben berücksichtigt wurden. Lassen Sie sich zudem vom Reisebüro immer eine Kopie der internen Buchungsbestätigung, die das Büro vom Reiseveranstalter erhält, zur Überprüfung aushändigen, da es nicht selten zu Übertragungsfehlern zwischen der Buchungsbestätigung des Reisebüros und des Reiseveranstalters kommt, die Ihnen in einem eventuellen Rechtsstreit, auch wenn Sie keinerlei Kenntnis davon erlangt haben, u.U. zugerechnet werden können.

Eventuelle von Ihnen festgestellte Abweichungen zwischen Ihren Buchungswünschen und der tatsächlichen Buchung sollten Sie bei Ihrem Reisebüro umgehend beanstanden, um eventuell noch eine  Korrektur der Buchung zu erreichen bzw. ggf. Ihre rechtlichen Ansprüche zu wahren.

Der Reiseveranstalter darf keine Anzahlung auf den Reisepreis verlangen, wenn er dem Reisenden zuvor keinen Sicherungsschein übergeben hat. Mit dem Sicherungsschein wird dem Reisenden durch eine Bankbürgschaft oder durch eine Versicherung bestätigt, dass ihm der volle Reisepreis und die notwendigen Kosten für die Rückreise erstattet werden, falls der Reiseveranstalter Konkurs anmeldet oder zahlungsunfähig wird. Wenn der Nachweis einer solchen Versicherung nach der Buchung nicht erfolgt und Sie dementsprechend keinen Sicherungsschein erhalten, besteht ein Rücktrittsrecht ohne Kosten bzw. ein Anspruch auf Schadensersatz!


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