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Was ist bei der Beratung im Reisebüro zu beachten?

Bei der Beratung im Reisebüro müssen Sie dem Reisebüro klare Vorgaben über ihre Reisewünsche machen. Das Reisebüro haftet zwar für Beratungs- und Vermittlungsfehler, jedoch ist von Ihnen zu beweisen, die Erfüllung welcher Buchungswünsche Ihnen im Beratungsgespräch zugesichert wurden und ggf. bei der Reisebuchung nicht berücksichtigt wurden.

Beispiele:
  • Das Reisebüro haftet nur dann dafür, Ihnen das günstigste Reiseangebot für die von Ihnen gewünschten Reiseleistung zu vermitteln, wenn es Ihnen dies ausdrücklich und beweisbar im Beratungsgespräch zugesichert hat.
  • Wenn die Buchung einer Reise nur unter bestimmten Bedingungen zustande kommen soll (beispielsweise wenn die Flugreise nur mit einer bestimmten Airline erfolgen soll), dann muss dies zwischen Ihnen und dem Reisebüro ausdrücklich und beweisbar vereinbart werden.

Die Angabe von bestimmten Sonderwünschen während des Beratungsgespräches reicht für die Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Reisebüro bei Nichtberücksichtigung der besonderen Wünsche nicht aus. Daher sollten Sonderwünsche, Erklärungen und Zusicherungen des Reisebüros grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden.


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