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Startseite Rechtsinformationen Reiserecht Informationen zum Reiserücktritt Wann kann man von einer Reise zurücktreten?

Wann kann man von einer Reise zurücktreten?

Der Reisende kann bis zum Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Falle muss zwar der Reisepreis vom Reisenden nicht entrichtet werden, jedoch kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen, die in der Regel einem Teil des Reisepreises entspricht.

Um sich für den Fall eines Reiserücktritts gegen Entschädigungsforderungen des Reiseveranstalters abzusichern, kann eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden.

Wird eine Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Bürgerkrieg, Naturkatastrophen oder Terroranschlägen (höhere Gewalt) unmöglich und war dies bei der Buchung noch nicht vorhersehbar, besteht für Sie wie für den Reiseveranstalter ein Rücktrittsrecht. In diesem Fall ist eine Entschädigung nicht vorgesehen.

Auch wenn sich der Reisepreis nach Zustandekommen des Reisevertrages um mehr als 5% erhöht, sind Sie berechtigt ohne Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters und bei voller Rückzahlung Ihrer bisher geleisteten Zahlungen zurückzutreten.

Hat der Reisende bis zu einer von ihm gesetzten Frist unter Androhung des Reiserücktritts vom Reiseveranstalter keinen Sicherungsschein erhalten, kann er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadenersatz verlangen.


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