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Unter welchen Umständen kann eine Ersatzperson die Reise antreten?

Finden Sie jemanden, der statt Ihnen die von Ihnen gebuchte Reise antreten will, muss der Reiseveranstalter dies in der Regel akzeptieren. Die Ersatzperson kann der Reiseveranstalter jedoch dann ablehnen, wenn sie aus persönlichen Gründen nicht für die Reise geeignet ist (z.B. wenn Sie ersatzweise Ihre 98jährige Oma auf Ihre geplante Hochgebirgstreckingtour schicken wollen). Grundsätzlich darf der Reiseveranstalter von Ihnen die Mehrkosten, die bei ihm durch die Umbuchung anfallen, verlangen.


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