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Was bedeutet Schadensersatz bei Reisemängeln?

Neben Minderung des Reisepreises ist der Reisende in bestimmten Fällen berechtigt Schadensersatz für "entgangene Urlaubsfreude" vom Reiseveranstalter zu beanspruchen. Dieser Schadensersatz kommt dann in Betracht, wenn aufgrund der mängelbehafteten Reise über die Reisemängel hinaus dem Reisenden die Urlaubstage verdorben werden und er den für seinen Urlaub erwarteten Erholungswert nicht erhält. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.


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