advoprax AG
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Wann haftet der Reiseveranstalter für Schäden?

Der Reiseveranstalter haftet grundsätzlich nur für Schäden, die von für ihn tätige Personen verursacht werden (z.B. das Hotelpersonal beschädigt ein Gepäckstück) bzw. für Schäden, die durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen verursacht werden (z.B. das Balkongeländer bricht ab, als sich der Reisende darauf abstützt).

Eine Haftung besteht jedoch nicht bei gewöhnlichen Unfällen, die unter das normale Lebensrisiko fallen (z.B. Ausrutschen in der Badewanne), oder bei Unfällen, die durch sonstige Dritte verursacht werden (z.B. Autounfall des Reisenden mit einem betrunkenen Einheimischen).


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