In welcher Höhe kann Schadensersatz verlangt werden?
Zu ersetzen sind im Falle von Schadenersatz Nichterfüllungsschaden (Beispiel: dadurch, dass derjenige, dessen Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wurde, während seines Urlaubs nicht verreisen kann, erhält er nicht die vorgesehene Erholung und kann dafür Schadenersatz erhalten) oder Mangelfolgeschaden (Beispiel: Arztkosten, die durch eine schwere Lebensmittelvergiftung aufgrund verdorbener Hotelverpflegung verursacht wurden).Haben für den Reiseveranstalter tätige Personen einen Schaden gegenüber einem Reisenden verschuldet (z.B. Beschädigung des Reisegepäcks), kann neben Schadenersatz auch eine Reisepreisminderung verlangt werden. War das Handeln der Personen jedoch nur fahrlässig, kommt allein der Schadenersatzanspruch in Betracht.
Die Höhe des jeweiligen Schadensersatzes hängt ab vom Umfang des Schadens im jeweiligen Einzelfall. Um Schadenersatzansprüche zu beziffern und gegen den Reiseveranstalter durchzusetzen, ist in jedem Fall die Hilfe eines Rechtsanwaltes anzuraten.
Die Reiseveranstalter versuchen häufig, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für Schäden auf das dreifache des Reisepreises zu beschränken. Ob dies rechtlich zulässig ist, sollte im Einzelfall durch einen Anwalt geklärt werden.
Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen wollen.
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