In welchen Fällen kann Schadensersatz verlangt werden?
In folgenden Fällen kann der Reisende vom Reiseveranstalter Schadensersatz verlangen:
Kündigung des Reisevertrages: Aufgrund erheblicher Mängel kann der Reisevertrag gekündigt werden. In diesem Fall wird die Reise kurzfristig nicht angetreten bzw. abgebrochen, dadurch kann eine Schadensersatzpflicht entstehen.
erhebliche Mängel: Auch wenn der Reisevertrag nicht gekündigt wird, aber die Reisemängel die Urlaubsfreude erheblich beeinträchtigen (z.B. übermäßiger Kakerlakenbefall der Unterkunft) kann Schadenersatz verlangt werden.
kein Reiseantritt möglich: Ist aufgrund eines Umstandes, den der Reiseveranstalter zu vertreten hat, eine Durchführung der Reise nicht möglich, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz.
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