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Startseite Rechtsinformationen Reiserecht Informationen zum Anspruch auf Schadensersatz In welchen Fällen kann Schadensersatz verlangt werden?

In welchen Fällen kann Schadensersatz verlangt werden?

In folgenden Fällen kann der Reisende vom Reiseveranstalter Schadensersatz verlangen:
    
Kündigung des Reisevertrages: Aufgrund erheblicher Mängel kann der Reisevertrag gekündigt werden. In diesem Fall wird die Reise kurzfristig nicht angetreten bzw. abgebrochen, dadurch kann eine Schadensersatzpflicht entstehen.
    
erhebliche Mängel: Auch wenn der Reisevertrag nicht gekündigt wird, aber die Reisemängel die Urlaubsfreude erheblich beeinträchtigen (z.B. übermäßiger Kakerlakenbefall der Unterkunft) kann Schadenersatz verlangt werden.

kein Reiseantritt möglich: Ist aufgrund eines Umstandes, den der Reiseveranstalter zu vertreten hat, eine Durchführung der Reise nicht möglich, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz.



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