advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Wann benötige ich einen Autoreise-Schutzbrief?

Ein Autoreise-Schutzbrief stellt nicht anderes dar als einen Schutzbrief, der speziell für eine Reise abgeschlossen wird. Daher ist er für denjenigen, der bereits einen Schutzbrief abgeschlossen hat, überflüssig. Auch zahlt eine Versicherung trotz Autoreise-Schutzbrief nicht, wenn bereits ein normaler Schutzbrief besteht.



Seitenanfang