Ungenügende Zimmerausstattung
Weicht die Kategorie des gebuchten Zimmers von der des erhaltenen ab (z.B. kein Meerblick, kein TV), ergibt sich ein Anspruch zur Minderung des Reisepreises. Die versprochene Kategorie des Zimmers ergibt sich aus dem Reisevertrag, den Buchungsbeschreibungen und dem Reisekatalog. Wird im Katalog ein Zimmer mit TV abgebildet, Ihnen aber im Reisevertrag nicht zugesichert, besteht jedoch allein aufgrund des Katalogs kein Anspruch auf diese Zimmerausstattung.Beweissicherung: Photos, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot eines mindestens gleichwertigen Zimmers
Minderungsquote: je nach Art und Umfang der ungenügenden Zimmerausstattung (siehe Frankfurter Tabelle)
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