Ungeziefer
Das Auftreten von Ungeziefer im Hotelzimmer oder am Urlaubsort kann ein Grund sein für die Minderung des Reisepreises, jedoch nur dann, wenn dieBelästigung durch Insekten wegen klimatischer oder landschaftlicher Besonderheiten nicht als üblich angesehen wird. Dies ist z.B. häufig bei einfachen Unterkünften in südlichen Ländern der Fall. Das Auftreten von einzelnen Insekten ist ebenfalls regelmäßig kein Anlass zur Minderung.
Beweissicherung: Photos, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot einer mindestens gleichwertigen Unterkunft
Minderungsquote: 10-50% je nach Art und Umfang der Belästigung durch Ungeziefer
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