advoprax AG
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Fehlende Sport- und Freizeiteinrichtungen

Sind versprochene Sport- und Freizeiteinrichtungen am Urlaubsort nicht vorhanden, können z.B. aufgrund von baulichen Mängeln nicht genutzt werden, oder werden Freizeit- und Sportkurse nicht im versprochenen Umfang angeboten, besteht die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern. Dies gilt jedoch nicht, wenn vorhandene Sport- und Freizeiteinrichtungen allein aufgrund des Wetters nicht benutzbar sind.

Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: Angebot im versprochenen Umfang

Minderungsquote: je nach Art und Umfang der fehlenden Sport- und Freizeiteinrichtung (siehe Franfurter Tabelle)


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