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Fehlende Kinderbetreuung

Besteht laut Reisekatalog die Möglichkeit der Kinderbetreuung für ein mitreisendes Kind, vor Ort aber wird eine derartige Kinderbetreuung gar nicht oder für die entsprechende Altersgruppe nicht angeboten, besteht ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Als Gründe zur Minderung des Reisepreises werden dagegen nicht anerkannt: Ärgernisse wie generelle Altersbeschränkungen, Sprachprobleme oder festgelegte Betreuungszeiten.

Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: Angebot der Kinderbetreuung im versprochenen Umfang

Minderungsquote: 5-25% des Reisepreises je nach Umfang des versprochenen Betreuungsangebotes


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