advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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44791 Bochum

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Ersatzunterkunft

Werden Sie an Ihrem Reiseziel in einem anderen Hotel untergebracht, als dem, das Sie gebucht haben besteht in jedem Fall ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises, wenn das Ersatzhotel nicht den gleichen oder höheren Komfort bietet. Einige Gerichte nehmen auch bei gleichem Standard einen Minderungsanspruch an.

Beweissicherung: Photos der Ersatzunterkunft, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot einer mindestens gleichwertigen Unterkunft

Minderungsquote: 10-25% des Reisepreises je nach Minderwertigkeit der Ersatzunterkunft, für einen Hotelumzug können Sie ggf. ebenfalls den Reisepreis mindern


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