advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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Baulärm

Auf Lärm, verursacht durch Baustellen in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Hotel, muss der Reiseveranstalter den Reisenden im Katalog aufmerksam machen. Tut er dies nicht, besteht die Möglichkeit bei häufigem und starken Lärm den Reisepreis zu mindern.

Beweissicherung: Photos der Baustelle, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: zumutbares Ersatzangebot einer mindestens gleichwertigen Unterkunft

Minderungsquote: 5-50% des Reisepreises je nach Dauer und Stärke des Baulärms, für einen Hotelumzug können Sie ggf. ebenfalls den Reisepreis mindern


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