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Startseite Rechtsinformationen Miet- und Pachtrecht Beginn des Mietverhältnisses Was ist vor Einzug in die Wohnung zu beachten?

Was ist vor Einzug in die Wohnung zu beachten?

Zeigt sich nach Einzug am Mietobjekt ein Mangel, z.B. Schäden im Parkett, ist häufig streitig, ob dieser bereits bei Übergabe der Wohnung bestand oder nicht.
Um solche Streitigkeiten im Vorfeld möglichst zu vermeiden, empfiehlt sich die Abfassung eines Übergabeprotokolls.

Dieses sollte beinhalten:

  • ob, und falls ja, wo und in welcher Form ein Mangel besteht (dies sollte explizit für jedes Zimmer, sowie ggf. für Balkon, Garage und Kellerräume aufgelistet werden),
  • den aktuellen Stand von Gas-, Wasser- und Stromzähler inklusive Zählernummer,
  • eine Protokollierung über die Übergabe von sämtlichen Schlüsseln,
  • Angaben zur letzten Renovierung
  • die Benennung von Zeugen.

Im Übrigen ist auch beim Auszug ein Überprotokoll empfehlenswert.



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