advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Was tun, wenn ein Mangel vorliegt?

Liegt ein Mangel vor, so muss der Mieter den Vermieter unverzüglich davon benachrichtigen, möglichst schriftlich. Dies allein genügt aber nicht, er muss auch eine Mietminderung vornehmen. Bezahlt er die Miete in voller Höhe ohne Vorbehalt weiter, so verliert er sein Mietminderungsrecht, denn wenn der Vermieter nicht umgehend auf eine Mängelanzeige reagiert, dann muss der Mieter die Miete kürzen, jedenfalls aber die volle Miete ausdrücklich nur unter Vorbehalt bezahlen, um seine Rechte zu wahren (dazu mehr unter „Was kann der Mieter gegen den Vermieter unternehmen?“).

Der Mieter sollte den Vermieter nicht nur wegen des Minderungsrechts unverzüglich von etwaigen Mängeln in Kenntnis setzen. Unterbleibt eine Mängelanzeige, ist er nämlich unter Umständen für Schäden haftbar, die aus der verspäteten Benachrichtigung entstehen, bspw. wenn ein Rohrbruch im Haus wird nicht rechtzeitig entdeckt wird, weil der Mieter dem Vermieter nicht mitgeteilt hat, dass in der Wohnung ein Wasserfleck entstanden ist.



Seitenanfang