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Modernisierungsmaßnahmen

Zu beachten ist schließlich, dass der Vermieter nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen neben einer regulären Mieterhöhung einen weiteren Kostenteil auf den Mieter umlegen kann.

Unter einer Modernisierungsmaßnahme versteht man dabei eine bauliche Maßnahme, die nicht nur eine bloße Instandsetzung darstellt. Die Maßnahme muss sich dabei nicht zwangsläufig auf die Wohnung selbst beziehen, sondern kann auch Gebäudeteile außerhalb der Wohnung umfassen.

Durch die Baumaßnahme muss eine dauerhafte Verbesserung eintreten, sei es etwa hinsichtlich der Wohnverhältnisse oder hinsichtlich des Gebrauchswerts.



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