Erhöhung der Betriebskosten
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat (Regelfall), so kann der Vermieter eine Erhöhung der Betriebskosten auf ihn umlegen.
Nicht möglich ist dies dagegen, wenn es vertraglich ausgeschlossen ist, wobei der Ausschluss nicht ausdrücklich erfolgen muss. Es genügt bereits, wenn eine Pauschal- oder Inklusivmiete vereinbart wurde. Die liegt vor, wenn als Miete ein monatlicher Geldbetrag vereinbart ist, der die Betriebskosten schon einschließt.
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