Mahngebühren und Verzugszinsen
Für eine Zahlungserinnerung sowie die 1. Mahnung darf noch keine Mahngebühr erhoben werden. Erst ab der zweiten Mahnung können Sie dem Schuldner Mahngebühren in Rechnung stellen, diese dürfen jedoch nicht mehr als DM 5 je Mahnung betragen.
Verzugszinsen für den Fall des Zahlungsverzugs können bei Kaufvertragsabschluß in der Höhe frei ausgehandelt und vertraglich festgelegt werden.
- Bei Geschäften zwischen Kaufleuten ist ein Verzugszinssatz in Höhe von 5% üblich
- Ist/sind einer oder beide Kaufvertragspartner eine Privatperson sollte der Zinssatz nicht mehr als 4% betragen
Geben Sie bei einem Mahnbescheid höhere Verzugszinsen an, müssen Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund der ausstehenden Forderung des Schuldners gezwungen waren, während des Zahlungsverzuges selbst einen Kredit in Anspruch zu nehmen, für den die Zinsen höher anzusetzen sind.
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